Pfandleihhaus
Wir beleihen Ihre Werte, sofort gegen bar.
Wir beleihen:
- Goldschmuck
- Goldbarren und Goldmünzen
- Historische Sammlermünzen des dt. Kaisserreichs, Weimarer Republik usw.
- Silberbarren und Silbermünzen
- Platinbarren und Platinmünzen
- Palladiumbarren und Palladiummünzen
- Hochwertige Uhren (nur mit Papieren + Verpackung)
Gebühren, Zinsen
und Laufzeit
Pfandhäuser sind in Deutschland umfangreich geregelt. Pro Monat fallen 1% Zins an, sowie eine Unkostenvergütung in gesetzlich festgelegter Höhe. Diese Gebühren sind in der Verordnung über den Geschäftsbetrieb der gewerblichen Pfandleiher vom 1. Februar 1961 festgeschrieben. Die Unkostenvergütung deckt sämtliche Aufwendungen des Pfandkreditbetriebes, die Schätz- und Lagerkosten, sowie die Versicherung des Wertgegenstandes vom doppelten des Beleihungswertes.
Laufzeit des Pfandkredits
3 Monate (Innerhalb vier Monaten ist eine Auslösung oder Verlängerung des Pfandgutes möglich). Bei Verlängerung sind Zinsen und Gebühren für die abgelaufene Zeit zu zahlen und der Vertrag wird weitere drei Monate verlängert.
Gesetzliche Unkosten-
vergütung
Darlehensbetrag | Gebühren |
---|---|
bis 15,00€ | 1,00€ |
bis 30,00€ | 1,50€ |
bis 50,00€ | 2,00€ |
bis 100,00€ | 2,50€ |
bis 150,00€ | 3,50€ |
bis 200,00€ | 4,50€ |
bis 250,00€ | 5,50€ |
bis 300,00€ | 6,50€ |
Pfandhaus Waldshut
Kaiserstraße 22
79761 Waldshut-Tiengen
(neben Gasthaus Lamm, nähe Debitel-Shop)
Öffnungszeiten
jeden Dienstag & Donnerstag
09:30-12:30 und 13:30-16:30Uhr
Begriffserklärung und allgemeine Informationen
Als Pfandleihe wird allgemein die Ausleihe von Bargeld gegen ein Faustpfand bezeichnet. Sie wird als genehmigungspflichtiges Gewerbe betrieben.
Pfand ist ein Vermögen in Form einer beweglichen Sache (z.B. Goldschmuck oder Brillantschmuck, hochwertige Uhren, Goldbarren oder Goldmünzen), das als Sicherheit für eine Forderung (Kredit) dient. Kann der Schuldner die Forderung (z.B. den Kredit) nicht zurückzahlen, dann hat der Gläubiger (Kreditgeber) ein Pfandrecht an dem Schmuck, Uhren oder Gold: Er kann das Pfand verwerten, d.h. öffentlich versteigern lassen und seinen Anspruch aus dem Erlös befriedigen.
Als Pfandhaus, einem Synonym von Leihhaus, wird umgangssprachlich ein Geschäft bezeichnet, welches gegen Annahme von Wertgegenständen (z.B. Gold- oder Brillantschmuck, hochwertige Uhren, Goldbarren oder Goldmünzen) Darlehen vergibt. Dabei wird in der Regel zwischen 25 % und 50 % des aktuellen Wertes (nicht des ehemaligen Kaufpreises) als Kredit vergeben.
Der Pfandkredit stellt die älteste Form eines Darlehens dar. Pfandkredite werden von Pfandleihern und Pfandleihhäuser, die auch historisch gesehen eine sehr große Rolle bei der Entwicklung des heutigen Bankwesens darstellen, angeboten. Pfandleiher bzw. Pfandhäuser waren die erste Form einer Bank, aus der sich alle anderen Bankarten entwickelt haben. Der hauptsächliche Unterschied zu anderen Kreditarten liegt darin, dass der Darlehensnehmer kein Schuldverhältnis wie bei einem Kredit eingeht. Durch die Hinterlegung eines wertvollen Gegenstandes (Gold- oder Brillantschmuck, hochwertige Uhren, Goldbarren oder Goldmünzen) erhält er den Pfandkredit. Es ist dem Darlehensnehmer dann selber überlassen, ob er seinen Gegenstand durch Rückzahlung des Kreditbetrages zuzüglich Zinsen und Gebühren wieder auslöst oder ob er auf diese Möglichkeit verzichtet. Verzichtet der Kreditnehmer auf die Auslösung des Gegenstandes, wird dieser öffentlich versteigert und wechselt in einer Auktion zum höchsten Gebot den Besitzer.
Die Vergabe des Pfandkredites verläuft im Gegensatz zu allen anderen Kreditarten sehr unbürokratisch und schnell. Auch Personen mit einer schlechten Schufa erhalten, im Gegensatz zu allen anderen Krediten, die Möglichkeit, auf diese Art und Weise an Geld zu kommen, sofern sie einen wertvollen Gegenstand (z.B. Gold- oder Brillantschmuck, hochwertige Uhren, Goldbarren oder Goldmünzen) besitzen.
Grundsätzlich wird eine Vertragsdauer von drei Monaten vereinbart, diese Zeitspanne lässt sich allerdings auch verlängern. Sollte der Schuldner nicht bis zum festgelegten Termin sein erhaltenes Darlehen mit den bis dahin angefallenen Zinsen und Gebühren beglichen haben oder zur Verlängerung der Vertragslaufzeit die Zinsen und Gebühren bezahlt haben, so wird der verpfändete Gegenstand öffentlich versteigert (dies muss gesetzlich vor Ablauf des zehnten Monats geschehen).
Wurde bei der Versteigerung ein höherer Betrag erreicht als das Darlehen mit Zinsen und mit der monatlichen Kostenvergütung, sowie der anteiligen entstandenen Versteigerungs- und Auktionatorkosten, so erhält der Kunde die Differenz, genannt Überschuss. Ist es dem Pfandleiher oder dem Auktionator nicht gelungen, den Pfandgegenstand zu versteigern, so ist es dem Pfandleiher nun möglich, den Gegenstand zu verkaufen. Es ist nicht möglich, ein Pfand zu verkaufen, ohne dass es mindestens einmal bei einer Auktion aufgerufen wurde.
Für das hinterlegte Pfand wird ein Pfandschein (schriftliche Bescheinigung über einen abgeschlossenen Pfandleihvertrag) ausgestellt. Der Pfandschein muss vom Pfandleiher oder seinem Bevollmächtigten unterzeichnet sein und bestimmte Angaben sowie die Geschäftsbedingungen enthalten. Er ist dem Verpfänder nach Abschluss des Pfandleihvertrags auszuhändigen.
Achtung: Bei Verlust des Pfandscheines bitte umgehend bei uns melden, so das wir einen Vermerk eingeben können und ihr Pfand nicht von Dritten ausgelöst werden kann. Sie können dann bei uns einen Ersatzpfandschein erhalten.